Wichtige Änderungen in der ATV DIN 18451:2023 für den Gerüstbau
Mit der Einführung der überarbeiteten Norm ATV DIN 18451:2023 im Oktober 2023 haben sich wesentliche Änderungen für die Abrechnung und Messung im Gerüstbau ergeben. Diese Anpassungen wirken sich maßgeblich auf die Bestimmung der abrechenbaren Leistungen aus und sorgen für eine einheitlichere Abrechnungsgrundlage in der Branche.
Einheitliche Messmethoden und neue Abrechnungsregeln
Die ATV DIN 18451:2023 unterscheidet nicht mehr zwischen Arbeits- und Schutzgerüsten, wenn es um die Bestimmung von Maßen und Mengen geht. Stattdessen werden nun durchgehend die Außenseiten des Gerüstes als Referenzpunkte für die Messung verwendet. Diese Vereinheitlichung erleichtert die Abrechnung und schafft eine klarere Grundlage für alle Beteiligten.
Bisher war für die Berechnung der abrechenbaren Fläche ausschlaggebend, welche Teile des Bauwerks eingerüstet oder bearbeitet wurden. Mit der neuen Norm wird nun die gesamte Fläche des Gerüsts berücksichtigt, unabhängig von der Bauwerksart. Dies ermöglicht eine genauere Ermittlung der Kosten und eine transparente Darstellung der erbrachten Leistungen.
Neue Struktur der Abrechnung nach ATV DIN 18451:2023
Eine der zentralen Änderungen betrifft die direkte Abrechnung des Gerüstes anhand seiner Konfiguration. Das Grundrüst wird gemäß den Abschnitten 5.1.3 und 5.1.4 gesondert von den ergänzenden Bauteilen berechnet. Die einzelnen Gerüstbauarten des Grundgerüsts sind in den Abschnitten 5.2.1 bis 5.2.6 der ATV DIN 18451:2023 definiert. Dazu gehören unter anderem:
Fassadengerüste
Raumgerüste
Hängegerüste
Hänge- und Kletterbühnen
Traggerüste
Wetterschutzdächer und deren Auflagergerüste
Ergänzende Bauteile wie Gerüstverbreiterungen, Schutzvorrichtungen und andere spezielle Komponenten sind im Abschnitt 5.2.7 detailliert beschrieben. Diese können separat zum Grundgerüst bestellt und abgerechnet werden, was eine flexible Anpassung an die jeweiligen Bauprojekte ermöglicht.
Veränderungen bei der Nutzungsüberlassung
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Nutzungsüberlassung von Gerüsten. In der bisherigen Version der Norm wurde zwischen einer Grundeinsatzzeit und einer anschließenden Nutzungsüberlassung unterschieden. Diese Trennung entfällt nun vollständig. Die Überlassungsleistung wird stattdessen unabhängig von der Bauwerkleistung vereinbart und separat abgerechnet.
Diese Anpassung führt zu einer klareren Kostenstruktur, da Auftraggeber und Gerüstbauer die Nutzungsdauer gezielt festlegen können, ohne auf eine vordefinierte Grundeinsatzzeit angewiesen zu sein. Dies schafft mehr Transparenz und ermöglicht eine genauere Kalkulation der tatsächlichen Kosten.
Weiterführende Informationen
Zusätzliche Details zu den Fachregeln für den Gerüstbau, einschließlich technischer Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen, finden Sie in der offiziellen Veröffentlichung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk. Die vollständige Fachregel für den Gerüstbau kann unter folgendem Link eingesehen werden: Fachregel für den Gerüstbau.
Fazit
Die Änderungen in der ATV DIN 18451:2023 haben bedeutende Auswirkungen auf den Gerüstbau. Einheitliche Messmethoden, eine präzisere Abrechnung nach Gerüstkonfiguration und eine überarbeitete Regelung zur Nutzungsüberlassung sorgen für mehr Klarheit und Transparenz. Unternehmen der Branche sollten sich mit den neuen Vorgaben vertraut machen, um ihre Abrechnungsprozesse optimal anpassen zu können.
Die überarbeitete Norm trägt dazu bei, Abläufe zu vereinfachen und eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen sicherzustellen – ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Gerüstbaus.